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Institution

Spethmann Stiftung

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung; sie fördert
• die Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Erziehung, Ausbildung
und soziale Integration junger Menschen,
• die Altenhilfe und
• das öffentliche Gesundheitswesen,
indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf diesen Gebieten tätig sind, Mittel beschafft.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es dürfen keine natürlichen oder juristischen Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergü¬tungen begünstigt werden.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungserträgen oder Stiftungsvermögen besteht nicht.

Förderschwerpunkte

  • Förderung betrifft Projekte
  • Förderung sieht institutionelle Fördermittel vor

Fördergebiet

  • Harburg
  • Heidekreis

Integrationsbereiche

  • Schule und Bildung
  • Sprachförderung
  • Miteinander in Vielfalt
  • Leben in der Nachbarschaft
  • Demokratieförderung und Anti-Rassismus
  • Kunst und Kultur
  • Sport und Gesundheit
  • Sonstige
  • Jugendhilfe
  • Altenhilfe

Zielgruppen

  • Kinder und Jugendliche/Schüler*innen
  • Ältere Menschen
  • Einrichtungen für Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Altenhilfe

Eine gemeinsame Initiative

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