Förderprogramm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe (Richtlinie Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe)
Das Land gewährt Zuwendungen für die landesweite Etablierung eines lokalen Migrations- und Teilhabemanagements in Form von Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe. Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und einer chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Flächenland Niedersachsen.
Fördersumme
50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben, maximal 35.000,00 €
Eigenanteil
50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
Bewerbungsfrist
Laufzeit
Vom 01.01.2022 bis 31.12.2024
Fördergebiet
Landesweit
Antragsberechtigt
Landkreise, die kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
Förderschwerpunkte und -ziele
Ziel ist die ist die Vorlage einer zielorientierten Projektbeschreibung zum Betrieb der Koordinierungsstelle. Projektinhalt ist dabei insbesondere die Erstellung oder Aktualisierung einer Bestandsaufnahme und die Fortschreibung eines lokalen verbindlichen Handlungskonzeptes.
Die Koordinierungsstelle hat darüber hinaus folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Bündelung, Koordination und Organisation kommunaler Integrationsaufgaben,
- Aufbau und Pflege verbindlicher kooperativer Strukturen mit den Trägern der Integrationsarbeit sowie Zusammenarbeit und Vernetzung mit den Migrantenorganisationen,
- Verankerung des Themas „Integration“ in der Öffentlichkeit,
- Initiierung und Koordination von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen.
Integrationsbereiche
- Miteinander in Vielfalt
- Sonstige
- Teilhabemanagement
Zielgruppen
- Menschen mit Zuwanderungsbiografie
- Menschen mit Fluchtgeschichte
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