Förderprogramm
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten aus der Ukraine (UKR-CARE)
Fördersumme
100%
Eigenanteil
kein Eigenanteil
Laufzeit
Vom 14.09.2022 bis 31.03.2023
Fördergebiet
Landesweit
Antragsberechtigt
anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG),
niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 NHG,
Einrichtungen mit einer Zulassung als Kursträger nach § 18 Abs. 1 Integrationskursverordnung (IntV) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
im Projektjahr 2022 geförderte Träger der Erstorientierungskurse (BAMF) in Niedersachsen.
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
Förderschwerpunkte und -ziele
Gegenstand der Förderung sind Sprachkurse zur Unterstützung des elementaren Spracherwerbs für Geflüchtete aus der Ukraine ab 16 Jahren. Diese sollten neben dem Spracherwerb weitere Zielsetzungen wie Alphabetisierung und Grundbildung, sozialräumliche Orientierung, insbesondere die Vorbereitung auf Ausbildung, Studium oder Arbeitswelt beinhalten. Außerdem sollten die Sprachkurse sozialpädagogisch begleitet und es sollte eine Kinderbetreuung für die Kinder der Teilnehmenden angeboten werden.
Integrationsbereiche
- Sprachförderung
Zielgruppen
- Menschen mit Fluchtgeschichte