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Förderprogramm

Förderprogramme KUBISCH und Schule: Kultur! gehen in die nächste Runde

Die Förderprogramme KUBISCH und SCHULE:KULTUR! gehen in die nächste Runde!

Sie planen ein Projekt der Kulturellen Bildung, das in Kooperation mit einer Schule stattfindet? Sie möchten eine einjährige Zusammenarbeit mit einer Schule eingehen, um Kunst und Kultur fest im Schulalltag zu verankern? Dann bewerben Sie sich für eine Förderung in 2025!

Darüber hinaus startet unser neues Förderprogramm "Vielfalt gemeinsam gestalten" voraussichtlich im Oktober. Wir fördern Projekte gegen Diskriminierung jeder Art.

Erfahren Sie mehr über unsere Ausschreibungen:

  1. Förderprogramm KUBISCH - Kulturelle Bildung & Schule
  2. Einjährige Förderung von SCHULE:KULTUR!
  3. SCHULE:KULTUR! vor dem Landtag am 29. August 2024
  4. Vielfalt gemeinsam gestalten - Neues Förderprogramm gegen Diskriminierung


Förderprogramm

Demokratie leben!

Das Interessenbekundungsverfahren von Demokratie leben ist gestartet!

Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Für das Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich "Innovationsprojekte" gibt es für die jeweiligen Themenbereiche Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung je einen Förderaufruf. Das Interessenbekundungsverfahren ist jedoch einheitlich.

Das Interessenbekundungsverfahren ist am 18. Juni 2024 gestartet. Zur Teilnahme ist eine Registrierung im neuen Förderportal des Bundesprogramms notwendig: https://foerderportal.demokratie-leben.de. Eine Registrierung ist dort auch dann notwendig, wenn Sie bereits im Förderportal der aktuellen Förderperiode registriert sind.

Die Interessenbekundungen sind im neuen Förderportal online auszufüllen. Es sind keine separaten Dateien oder Unterschriften beizufügen. Eine Einreichung auf dem Postweg ist im Unterschied zu vorangegangenen Förderperioden nicht mehr nötig. Übermittlungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:

  • Im ersten Schritt erfolgt das Interessenbekundungsverfahren. Dieses verpflichtet Sie nicht zur Antragstellung.
  • Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt in einem Begutachtungsverfahren. Fristende zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 15. Juli 2024, 13:00 Uhr.


Ausstellung

Ausstellung der Fotoaktion "Gute Nachbarschaft ist..." unterwegs in Niedersachsen

Nach der Schau im Landtag tourt die Ausstellung "Gute Nachbarschaft ist … Quartier- und Dorfentwicklung ... Gemeinwesenarbeit ... Demokratie" weiter durch Niedersachsen.

Nachdem die Austellung seit Mitte November bis zum 05.12.2023 in der Akademie des Sports in Hannover gezeigt wird, wird sie ab dem 15.01.2024 im Stadtteilladen Bremervörde zu sehen sein. Anlass ist das 10-jährige Jubiläum (!) des Stadtteilladens. Mehr über das Projekt und die Ansprechpartner HIER.

Nächste Stationen und Termine findet Ihr auf der Webseite vom Bündnis für gute Nachbarschaft Niedersachsen (laufend aktualisiert).

Wer Interesse daran hat, die Ausstellung "Gute Nachbarschaft ist..." zu sich vor Ort zu holen, erhält über info@gutenachbarschaft-nds.de mehr Infos dazu aus der Geschäftsstelle vom Bündnis für gute Nachbarschaft Niedersachsen.

Förderprogramm

EU-Förderprogramm CERV

Das EU-Förderprogramm CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) geht mit dem neuen Arbeitsprogramm 2023/24 in die nächste Runde. Auch in diesem Zeitraum gibt es wieder zahlreiche Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen in den Bereichen Werte der Union, Gleichstellung und Antidiskriminierung, Bürgerengagement und –partizipation sowie Gewaltprävention.

Sollten Sie und Ihre Organisation sich mit diesen Themen beschäftigen und ein Projekt vorbereiten, für das Sie noch Fördermittel benötigen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der beigefügten Kurzpräsentation. Ein „Europäischer Mehrwert“ (im Sinn von Synergieeffekten mit aktuellen politischen Strategien der EU) sollte Ihren Projekten inhärent sein, je nach Aufruf können aber auch rein nationale Projektpartner einen Antrag einreichen. Die antragsberechtigten Zielgruppen sind, ebenso wie die potenziell zu fördernden Projekte, sehr divers: von kleineren (Städte-) Partnerschaftsorganisationen bis hin zu großen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ebenso variieren die ausgelobten Fördersummen – z.B. bis 60.000€ für Städtepartnerschaften; ab 100.000€ im Bereich Gleichstellung / Antidiskriminierung.

Werfen Sie gerne einen Blick auf die Themen und Möglichkeiten, die CERV Ihnen bietet – bis zu 90% Projektfinanzierung sind möglich.

Bei Interesse und/oder weiteren Fragen ist die Nationale Kontaktstelle CERV gerne für Sie da; die Kontaktdaten finden Sie in der Präsentation.


Förderprogramm

IQ Netzwerk Niedersachsen

IQ-Förderprogramm startet in die vierte Runde

In wenigen Wochen startet das IQ Förderprogramm in die vierte Förderrunde. In unserem besonderen Fokus wird der Ausbau regionaler Integrationsnetzwerke stehen. Die Angebotslandschaft wird digitaler und die Prozesse und Strukturen schlanker und effizienter. Die Ausrichtung auf Innovation und Fortschritt wird die Praxis weiter verändern.

Alle weiteren Informationen können Sie der Website www.migrationsportal.de entnehmen. Dort finden Sie auch Hinweise zu zahlreichen spannenden Veranstaltungen.

Eine gemeinsame Initiative

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