Gute Nachbarschaft
Wettbewerb "Gute Nachbarschaft" 2026 ist gestartet
Bewerbungen können ab sofort bis zum 26.03.2026 gestellt werden.
Teilnehmen können Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist (z.B. gGmbH, gUG) sowie Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern.
Die Auslobung ist veröffentlicht auf der Webseite www.gwa-nds.de. Hier finden Sie Informationen zum Wettbewerb und den Förderbedingungen sowie die offizielle Presseinformation des Landes.
Der Förderzeitraum beträgt maximal drei Jahre. Die Förderhöhe bleibt bei 60 000 Euro pro Jahr beziehungsweise 120 000 Euro pro Jahr bei mehreren Gebieten pro Antragstellenden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt noch vor den Sommerferien durch eine unabhängige Jury.
Sie können sich bei inhaltlichen Fragen bei der LAG Soziale Brennpunkte e.V. (kontakt@gwa-nds.de, 0511/7010709) und bei finanziellen Fragen bei der NBank (gutenachbarschaft@nbank.de, 0511/30031-9913) melden.