Demokratie leben!
Das Interessenbekundungsverfahren von Demokratie leben ist gestartet!
Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Für das Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich "Innovationsprojekte" gibt es für die jeweiligen Themenbereiche Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung je einen Förderaufruf. Das Interessenbekundungsverfahren ist jedoch einheitlich.
Das Interessenbekundungsverfahren ist am 18. Juni 2024 gestartet. Zur Teilnahme ist eine Registrierung im neuen Förderportal des Bundesprogramms notwendig: https://foerderportal.demokratie-leben.de. Eine Registrierung ist dort auch dann notwendig, wenn Sie bereits im Förderportal der aktuellen Förderperiode registriert sind.
Die Interessenbekundungen sind im neuen Förderportal online auszufüllen. Es sind keine separaten Dateien oder Unterschriften beizufügen. Eine Einreichung auf dem Postweg ist im Unterschied zu vorangegangenen Förderperioden nicht mehr nötig. Übermittlungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Im ersten Schritt erfolgt das Interessenbekundungsverfahren. Dieses verpflichtet Sie nicht zur Antragstellung.
- Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt in einem Begutachtungsverfahren. Fristende zur Einreichung einer Interessenbekundung ist am 15. Juli 2024, 13:00 Uhr.