Förderprogramm
Auf Augenhöhe Fonds
Der Fonds „Auf Augenhöhe“ zeichnet sich durch ein sehr freilassendes Format aus. Deshalb verzichtet er bewusst auf enge Fristen, starre Förderkriterien sowie komplexe Formulare und eine umfassende Berichtspflicht. Stattdessen lässt er den Antragsteller*innen und ihren Förderpartner*innen viel (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihres zivilgesellschaftlichen Engagements. Wichtig ist für ihn lediglich der respektvolle und zugewandte Dialog zwischen Menschen. Solche Begegnungen auf Augenhöhe können ganz unterschiedlicher Natur sein, wie auch die „Fonds-Map“ zu den bisher geförderten Projekten zeigt. Förderfähig sind prinzipiell solche Initiativen, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. Solche Ansätze schließen auch ehemalige Geflüchtete ein und können u. a. interkulturelle Trainings, ehrenamtliche Sprachkurse sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis umfassen. Nicht über den Fonds finanziert werden hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten, schulische Maßnahmen sowie Projekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen. Weitere Förderkriterien können der Präambel (s. Antragsformular) entnommen werden.
Fördersumme
5.000 €
Fördergebiet
Landesweit
Antragsberechtigt
Zulässig sind Förderanfragen von Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden (s. 10 Merkmale einer Bürgerstiftung). Sie können Anträge für eigene Projekte stellen oder eine Bewerbung stellvertretend für Partnerorganisationen vor Ort einreichen, deren Idee und Konzept sie unterstützen möchten. Eine solche Mittlerfunktion zwischen den lokalen Akteur*innen und dem Fonds dürfen in der Bundesrepublik Deutschland derzeit auch zwölf Houses of Resources einnehmen, mit denen die Software AG – Stiftung seit Frühjahr 2020 kooperiert. Wie die Bürgerstiftungen zeichnen sie den Antrag verantwortlich, haben jedoch keinerlei weitere Verpflichtungen.
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
Förderschwerpunkte und -ziele
Förderfähig sind bspw. Initiativen, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen möglich machen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und durch geeignetes Coaching oder Supervisionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. Solche Ansätze schließen auch ehemalige Flüchtlinge ein, die durch ihre Erfahrungen und Kompetenzen eine wichtige Brücke bilden können.
Ferner haben u. a. interkulturelle Trainings, ehrenamtliche Sprachkurse sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis Aussicht auf Unterstützung. Außerdem fördert der Fonds Integrationsmaßnahmen, die bestehende Hilfen ergänzen oder in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen.
Integrationsbereiche
- Schule und Bildung
- Arbeitsmarkt und Qualifizierung
- Sprachförderung
- Miteinander in Vielfalt
- Leben in der Nachbarschaft
- Demokratieförderung und Anti-Rassismus
- Kunst und Kultur
- Sport und Gesundheit
Zielgruppen
- Menschen mit Fluchtgeschichte
- Kinder und Jugendliche/Schüler*innen
- Frauen
- Eltern und Familien
- Geflüchtete aus der Ukraine