Förderprogramm
ehrenWERT.
Um das ehrenamtliche Engagement als besondere Stütze des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu stärken, fördert die Klosterkammer mit ihrem Programm ehrenWERT. die Qualifizierung von Ehrenamtlichen.
Fördersumme
bis zu 100%
Fördergebiet
- Hannover
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften, zum Beispiel eingetragene Vereine, oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Kommunen und Kirchengemeinden.
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
Förderschwerpunkte und -ziele
Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen sind fachliche Schulungen und Fortbildungen durch Praxisreflexion, beispielsweise Supervision.
Ihre Qualifizierungsmaßnahme passt zu ehrenWERT., wenn sie einen vorhandenen Bedarf deckt, Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit verbessert und einen persönlichen Gewinn für die Ehrenamtlichen darstellt.
Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen müssen einer ehrenamtlichen Tätigkeit dienen, die einen kirchlichen, bildungsbezogenen oder sozialen Zweck erfüllt.
Integrationsbereiche
- Schule und Bildung
- Arbeitsmarkt und Qualifizierung
- Sprachförderung
- Miteinander in Vielfalt
- Leben in der Nachbarschaft
- Demokratieförderung und Anti-Rassismus
- Kunst und Kultur
- Politische Teilhabe
Zielgruppen
- Menschen mit Zuwanderungsbiografie
- Menschen mit Fluchtgeschichte
- Kinder und Jugendliche/Schüler*innen
- Frauen
- Eltern und Familien
- Ältere Menschen
- Bewohner*innen in Quartieren/Wohnvierteln/Nachbarschaften