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Förderprogramm

Förderrichtlinie Aufwendungen Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe

Die Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten ist eine langfristige gesellschaftliche Aufgabe. Freiwillig Engagierte sind eine wichtige Stütze bei der Integration von Geflüchteten und übernehmen ergänzend zu Hauptamtlichen wichtige Aufgaben in der Flüchtlingshilfe. Sie unterstützen Geflüchtete dabei, sobald als möglich, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu können.
Die Stadt Hildesheim unterstützt die Arbeit der Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe durch die Stabsstelle Migration und Inklusion und finanziell mit dieser Richtlinie.

Als Förderzeitraum gilt das jeweilige Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Der Antrag ist zeitnah einzureichen, spätestens jedoch bis zum 31.12.. Zu spät eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auslagenerstattung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Fördergebiet

  • Hildesheim

Antragsberechtigt

Privatpersonen, die sich freiwillig in der Stadt Hildesheim in der Flüchtlingshilfe engagieren.

Förderschwerpunkte

  • Förderung betrifft Projekte

Förderschwerpunkte und -ziele

Freiwillig Engagierte können Auslagen erstattet bekommen, die ihnen im Rahmen der Arbeit mit Geflüchteten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Hildesheim haben, entstanden sind. Die Auslagenerstattung ist u.a. für Material zur Sprachvermittlung, Verbrauchsmaterialien, Fahrkarten, Benzinkosten und Eintrittsgeldern bei gemeinsamen Aktivitäten mit geflüchteten Menschen und Willkommenscafés möglich. Näheres dazu ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Integrationsbereiche

  • Schule und Bildung
  • Arbeitsmarkt und Qualifizierung
  • Sprachförderung
  • Miteinander in Vielfalt
  • Leben in der Nachbarschaft
  • Demokratieförderung und Anti-Rassismus

Zielgruppen

  • Menschen mit Fluchtgeschichte

Links zu weiteren Informationen

Eine gemeinsame Initiative

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