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Förderprogramm

Individualförderung von beruflichen Qualifizierungen

Sie haben in Ihrem Herkunftsland einen Berufsabschluss erworben? Sie haben bereits ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und müssen Ausbildungsinhalte für eine volle Anerkennung nachholen?

In begründeten Einzelfällen können wir Ihnen eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme im Kontext des Anerkennungsgesetzes finanzieren. Das Angebot richtet sich an Personen wohnhaft in Niedersachsen, die ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten. Die Förderung kommt insbesondere für einen Anpassungslehrgang oder eine Anpassungsqualifizierung zum Ausgleich der festgestellten wesentlichen Unterschiede in Frage.

Gleichzeitig bietet das Teilprojekt Ihnen eine begleitende Beratung bei individuellen oder kursförmigen Qualifizierungsmaßnahmen sowie betrieblichen Praktikumsphasen an.

Fördergebiet

Landesweit

Antragsberechtigt

Privatpersonen

Förderschwerpunkte und -ziele

Gefördert werden: Einzelmaßnahmen, die zur Anerkennung des Berufsabschlusses notwendig sind, Lehr - und Lernmittel, Maßnahmenkosten, Fahrtkosten zur Qualifizierung
Voraussetzungen:
- Anerkennungsbescheid
- Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit / des Jobcenters für eine Förderung
- Einkommensgrenze von jährlich 29.000 € brutto für Alleinstehende und 43.000 € brutto für Verheiratete bzw. Verpartnerte
- Sprachniveau mind. B2 (in Einzelfällen auch B1 möglich)

Integrationsbereiche

  • Arbeitsmarkt und Qualifizierung

Zielgruppen

  • Menschen mit Zuwanderungsbiografie
  • Menschen mit Fluchtgeschichte

Links zu weiteren Informationen

Eine gemeinsame Initiative

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Partner lss
Partner ndspacktan