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Förderprogramm

LAUTER Die Stiftung für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Osnabrück

Das Hauptaugenmerk der Stiftung liegt auf der finanziellen Förderung der Jugendarbeit. Darüber hinaus sollen die Kinder- und Jugendhilfe sowie Familien mit Wohnsitz innerhalb des Kreisgebietes gefördert werden, wobei die Pflichtaufgaben des Landkreises Osnabrück hiervon unberührt bleiben.

Fördersumme

bis zu 5000 Euro

Eigenanteil

Voraussetzung einer Förderung ist, dass sich der Antragsteller verpflichtet, einen Eigenanteil einzubringen. (finanziell oder Personal bzw. Sachmittel)

Bewerbungsfrist

10. Oktober 2023
Abgelaufen

Fördergebiet

  • Osnabrück

Antragsberechtigt

gemeinnützige Vereine und Institutionen
Die Förderung der LAUTER Stiftung beschränkt sich auf den Landkreis Osnabrück- Projekte in der Stadt Osnabrück werden nicht gefördert.
Folgende Maßnahmen werden ebenfalls nicht gefördert:
Maßnahmen/Projekte von Schulen
Projekte von Privatpersonen oder nicht gemeinnützigen Körperschaften
Freiwillige Maßnahmen, die bereits vom Landkreis Osnabrück gefördert werden (z.B. Zu­schüsse nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit)
Pflichtaufgaben des Landkreises Osnabrück bzw. einer anderen Organisation
Jährlich wiederkehrende Projekte (Förderung nur einmal möglich)
Laufende Personalkosten
Da die Antragstellung Zeit kostet, bitten wir Sie sich vorher die Förderrichtlinie unserer Stiftung durchzulesen.

Förderschwerpunkte und -ziele

Sie planen ein Projekt, für das Sie eine Förderung benötigen? Sprechen oder schreiben Sie uns gerne an, ob eine Förderung möglich ist. Wenn dem so ist, stellen Sie gern Ihren Antrag!

Das Kuratorium, welches über die Anträge entscheidet, tagt dreimal im Jahr, um über alle rechtzeitig gestellten Förderanträge zu entscheiden.

Die Stiftung führt keine eigenen Projekte durch, sondern unterstützt ausschließlich Maßnahmen gemeinnütziger Dritter. Diese können Anträge an die Stiftung stellen, denen neben einer ausführlichen Beschreibung der Maßnahme noch ein ausgefüllter Antragsvordruck, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) beizufügen ist.

Integrationsbereiche

  • Schule und Bildung
  • Arbeitsmarkt und Qualifizierung
  • Sprachförderung
  • Miteinander in Vielfalt
  • Leben in der Nachbarschaft
  • Demokratieförderung und Anti-Rassismus
  • Kunst und Kultur
  • Sport und Gesundheit

Zielgruppen

  • Menschen mit Zuwanderungsbiografie
  • Menschen mit Fluchtgeschichte
  • Kinder und Jugendliche/Schüler*innen
  • Frauen
  • Eltern und Familien

Links zu weiteren Informationen

Eine gemeinsame Initiative

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