Förderprogramm
Bundesförderprogramm: Kultur macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland.
Bewerbungsfrist
Laufzeit
Beginnt am 1. Januar 2025
Fördergebiet
- Bundesweit
Antragsberechtigt
Grundsätzlich gilt, dass nur juristische Personen einen Antrag stellen und damit Zuwendungsempfänger sein können. Die Antragstellende Organisation muss gemeinnützig sein und mildtätige Zwecke verfolgen, wie beispielsweise ein eingetragener Verein.
Die Antragstellende Organisation bildet mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis, ein bürgerschaftliches Netzwerk. Dieses Bündnis muss:
aus mindestens drei zivilgesellschaftlichen Akteuren bestehen, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
eine Kooperationsvereinbarung abschließen.
ein gemeinsames Konzept auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes entwickeln.
plausibel darlegen, wie die Zielgruppe erreicht wird.
die sozialräumlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
- Förderung sieht institutionelle Fördermittel vor
Förderschwerpunkte und -ziele
kurze Übersicht zu den Formaten:
Ganztagesveranstaltung (à 7 Zeitstunden)
dreimonatiges Kursformat (à10 Zeistunden pro Monat)
drei- oder fünftägiger Ferienkurs (à 21, bzw. 35 Zeitstunden)
kulturpädagogische Ferienfahrt (max. 10 Tage innerhalb Deutschlands)
Elterneinbindung (à 3 Zeitstunden + nur in Kombination mit einem der oben genannten Formate)
Bündnisse können mehrere Pojekte beantragen und durchführen. Eine Verknüpfung von mehreren Formaten innerhalb eines Gesamtprojektes (z. B. dreimonatiges Kursformat und anschließende Ferienfahrt) ist ebenfalls möglich.
Vorhaben, für die bereits anderweitige öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen können nicht über das Programm „Kultur macht stark“ gefördert werden.
Integrationsbereiche
- Schule und Bildung
- Arbeitsmarkt und Qualifizierung
- Sprachförderung
- Miteinander in Vielfalt
- Kunst und Kultur
- Sport und Gesundheit
Zielgruppen
- Kinder und Jugendliche/Schüler*innen