Förderprogramm
Förderrichtlinie Jugend, Sport, Bildung und Soziales; Förderrichtlinie Kunst und Kultur;
- Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Jugend, Sport, Bildung und Soziales – fördert grundsätzlich nur Projekte, Veranstaltungen und Aktionen aus den genannten Bereichen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Ausgeschlossen sind kommerzielle Aktivitäten.
Die Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Kunst und Kultur – fördert grundsätzlich nur Projekte, Aktionen und Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst (inkl. Foto und neue Medien), Literatur, Denkmalpflege, Geschichtsaufarbeitung- und Vermittlung und Museen.
- Förderungen sind auf die Hansestadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg beschränkt
- Allen Anträgen muss ein detaillierter Kosten und Finanzierungsplan beiliegen, ansonsten ist eine Förderung nicht möglich.
- Bei investiven Vorhaben fördert die Stiftung maximal 1/3 der Gesamtkosten.
- Bei Projekten, Aktionen und Veranstaltungen fördert die Stiftung grundsätzlich maximal 50 % der Gesamtkosten.
- Fördervereine von Schulen und Kindertagesstätten werden pro Antrag mit maximal 1.000,00 Euro gefördert.
- Es werden grundsätzlich keine Kosten für Sportbekleidung übernommen.
- Fördervereine von Feuerwehren werden pro Antrag mit maximal 1.000,00 Euro gefördert.
- Alle Kosten müssen der Geschäftsführung nach Projektdurchführung belegt werden. Geschieht dies nicht, verfällt die
Förderverpflichtung.
- Fördergelder müssen innerhalb von 12 Monaten abgefordert werden - sollte dies nicht möglich sein, muss schriftlich eine Verlängerung beantragt werden. Die Stiftung fördert im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Reduzieren sich die Ausgaben oder erhöhen sich die Einnahmen gegenüber dem eingereichten Finanzierungsplan, behält sich die Stiftung eine Reduzierung beziehungsweise die Rückzahlung ihrer Fördersumme vor.
Fördersumme
50%
Eigenanteil
50%
Bewerbungsfrist
Fördergebiet
- Lüneburg
Antragsberechtigt
Vereine, Schulen, Kindergärten,
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
- Förderung sieht institutionelle Fördermittel vor
Förderschwerpunkte und -ziele
Die Sparkassenstiftung Lüneburg initiiert und fördert Jahr für Jahr über 300 Projekte, Veranstaltungen und Aktionen.
Sie ist zu einem unverzichtbaren Motor für die Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geworden.
Förderbereiche:
Kunst und Kultur
Jugend, Sport, Bildung und Soziales
Anträge für die nächsten Sitzungen der Stiftungsräte können noch bis zum 04.03.2024 eingereicht werden. Über die eingegangenen Förderanträge werden die jeweiligen Stiftungsräte im April 2024 entscheiden. Anträge, die nach dem 04.03.2024 eingehen, werden in den Sitzungen der Stiftungsräte im Oktober 2024 behandelt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist leider nicht möglich.
Integrationsbereiche
- Schule und Bildung
- Miteinander in Vielfalt
- Demokratieförderung und Anti-Rassismus
- Kunst und Kultur
- Sport und Gesundheit
- Politische Teilhabe
Zielgruppen
- Menschen mit Fluchtgeschichte
- Kinder und Jugendliche/Schüler*innen
- Frauen
- Eltern und Familien