Förderprogramm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)
Das Land gewährt Zuwendungen für die Beratung von Menschen mit Migrationsgeschichte in Niedersachsen.
Es gilt zu beachten, dass die Anträge je Einzugsbereich einzureichen sind. Anträge, die sich auf mehrere Einzugsbereiche erstrecken, sind zu trennen. Was ist ein Einzugsbereich? Ein Einzugsbereich sind die jeweiligen Landkreise, kreisfreien Städte, die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen.
Fördersumme
Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal jedoch 60.000 EUR jährlich für eine volle Stelle
Eigenanteil
Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Bewerbungsfrist
Laufzeit
Endet am 31. Dezember 2026
Fördergebiet
Landesweit
Antragsberechtigt
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts. Ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse.
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
Förderschwerpunkte und -ziele
Gefördert wird die Beratung zuwandernder oder zugewanderter Menschen. Geförderte Beratungsinhalte sind
- die Hilfe zur Selbsthilfe,
- die Begleitung des Integrations- und Teilhabeverlaufs,
- Vermittlung in Hilfesysteme (Verweisberatung),
- die Überprüfung und ggf. die individuelle Anpassung eingeleiteter Maßnahmen.
Die Schwerpunkte liegen auf der Information und der individuellen Beratung.
Integrationsbereiche
- Schule und Bildung
- Arbeitsmarkt und Qualifizierung
- Sprachförderung
- Miteinander in Vielfalt
- Demokratieförderung und Anti-Rassismus
- Sport und Gesundheit
Zielgruppen
- Menschen mit Zuwanderungsbiografie
- Menschen mit Fluchtgeschichte
Links zu weiteren Informationen
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