Förderprogramm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe von zugewanderten Menschen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt)
Das Land gewährt Zuwendungen für Projekte zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihr Engagement in der Gesellschaft sowie für Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Fördersumme
Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Eigenanteil
Mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Fördergebiet
Landesweit
Antragsberechtigt
Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
Förderschwerpunkte und -ziele
Gegenstand der Förderung sind Projekte in folgenden Schwerpunkten:
- Förderung der Beteiligung und des Mitwirkens zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen,
- Förderung der wechselseitigen Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund,
- Förderung der Akzeptanz der Vielfalt,
- Förderung der Geschlechtergerechtigkeit,
- Förderung der arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich zu den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen,
- Förderung von Partizipation im Bildungswesen,
- Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, von Toleranz und der Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Integrationsbereiche
- Schule und Bildung
- Arbeitsmarkt und Qualifizierung
- Miteinander in Vielfalt
- Demokratieförderung und Anti-Rassismus
Zielgruppen
- Menschen mit Zuwanderungsbiografie
- Menschen mit Fluchtgeschichte
- Kinder und Jugendliche/Schüler*innen
- Frauen
- Eltern und Familien
- Ältere Menschen
- Bewohner*innen in Quartieren/Wohnvierteln/Nachbarschaften
Links zu weiteren Informationen
Weitere Förderprogramme
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