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Bei unserer Online-Sprechstunde erfahren Sie mehr über die Projektausschreibung und den Bürgerfonds und können sich Tipps und Inspiration von erfahrenen Projektträger*innen holen.
Die Veranstaltung findet auf Zoom statt.
| FÖRDERUNGEN FÜR PROJEKTE UND VERANSTALTUNGEN |
Ihr möchtet euch mit einer Aktion an den Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligen? Wir freuen uns sehr über euer Engagement und möchten auf diesem Wege darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer Förderung von unserer Seite aus besteht. Solltet ihr eine Idee haben, meldet euch gerne bei Felek Güler oder Clemens Kurek und wir unterstützen euch. |
Die Förderprogramme KUBISCH und SCHULE:KULTUR! gehen in die nächste Runde!
Sie planen ein Projekt der Kulturellen Bildung, das in Kooperation mit einer Schule stattfindet? Sie möchten eine einjährige Zusammenarbeit mit einer Schule eingehen, um Kunst und Kultur fest im Schulalltag zu verankern? Dann bewerben Sie sich für eine Förderung in 2025!
Darüber hinaus startet unser neues Förderprogramm "Vielfalt gemeinsam gestalten" voraussichtlich im Oktober. Wir fördern Projekte gegen Diskriminierung jeder Art.
Erfahren Sie mehr über unsere Ausschreibungen:
Das Interessenbekundungsverfahren von Demokratie leben ist gestartet!
Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Für das Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich "Innovationsprojekte" gibt es für die jeweiligen Themenbereiche Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung je einen Förderaufruf. Das Interessenbekundungsverfahren ist jedoch einheitlich.
Das Interessenbekundungsverfahren ist am 18. Juni 2024 gestartet. Zur Teilnahme ist eine Registrierung im neuen Förderportal des Bundesprogramms notwendig: https://foerderportal.demokratie-leben.de. Eine Registrierung ist dort auch dann notwendig, wenn Sie bereits im Förderportal der aktuellen Förderperiode registriert sind.
Die Interessenbekundungen sind im neuen Förderportal online auszufüllen. Es sind keine separaten Dateien oder Unterschriften beizufügen. Eine Einreichung auf dem Postweg ist im Unterschied zu vorangegangenen Förderperioden nicht mehr nötig. Übermittlungen per Fax oder E-Mail sind nicht möglich.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
Das EU-Förderprogramm CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) geht mit dem neuen Arbeitsprogramm 2023/24 in die nächste Runde. Auch in diesem Zeitraum gibt es wieder zahlreiche Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen in den Bereichen Werte der Union, Gleichstellung und Antidiskriminierung, Bürgerengagement und –partizipation sowie Gewaltprävention.
Sollten Sie und Ihre Organisation sich mit diesen Themen beschäftigen und ein Projekt vorbereiten, für das Sie noch Fördermittel benötigen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der beigefügten Kurzpräsentation. Ein „Europäischer Mehrwert“ (im Sinn von Synergieeffekten mit aktuellen politischen Strategien der EU) sollte Ihren Projekten inhärent sein, je nach Aufruf können aber auch rein nationale Projektpartner einen Antrag einreichen. Die antragsberechtigten Zielgruppen sind, ebenso wie die potenziell zu fördernden Projekte, sehr divers: von kleineren (Städte-) Partnerschaftsorganisationen bis hin zu großen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ebenso variieren die ausgelobten Fördersummen – z.B. bis 60.000€ für Städtepartnerschaften; ab 100.000€ im Bereich Gleichstellung / Antidiskriminierung.
Werfen Sie gerne einen Blick auf die Themen und Möglichkeiten, die CERV Ihnen bietet – bis zu 90% Projektfinanzierung sind möglich.
Bei Interesse und/oder weiteren Fragen ist die Nationale Kontaktstelle CERV gerne für Sie da; die Kontaktdaten finden Sie in der Präsentation.
IQ-Förderprogramm startet in die vierte Runde
In wenigen Wochen startet das IQ Förderprogramm in die vierte Förderrunde. In unserem besonderen Fokus wird der Ausbau regionaler Integrationsnetzwerke stehen. Die Angebotslandschaft wird digitaler und die Prozesse und Strukturen schlanker und effizienter. Die Ausrichtung auf Innovation und Fortschritt wird die Praxis weiter verändern.
Alle weiteren Informationen können Sie der Website www.migrationsportal.de entnehmen. Dort finden Sie auch Hinweise zu zahlreichen spannenden Veranstaltungen.
Die neue Landesregierung hat in ihrer konstituierenden Sitzung am (heutigen) Dienstag den Landtagsabgeordneten Deniz Kurku zum Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe berufen. Der 40-jährige Delmenhorster wird damit Nachfolger der Landtagsabgeordneten Doris Schröder-Köpf, die am vergangenen Freitag ihren Rücktritt von dem Ehrenamt erklärt hatte.
Doris Schröder-Köpf hatte das Ehrenamt der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe fast 10 Jahre lang inne.
Ministerpräsident Stephan Weil würdigte das große Engagement von Schröder-Köpf: „Seit 2013 hat Doris Schröder-Köpf das Amt der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe mit großem Einsatz und viel Herzblut ausgefüllt. Schröder-Köpf ist für alle Beteiligten in der Integrations- und Flüchtlingspolitik eine verlässliche und engagierte Ansprechpartnerin gewesen. Sie hat sowohl in der Flüchtlingskrise 2015/2016 als auch jetzt bei den vielen aus der Ukraine vertriebenen Menschen immer ein offenes Ohr gehabt und die Anliegen der Geflüchteten vertreten. Ich danke Doris Schröder-Köpf sehr herzlich für dieses große Engagement!“
Der neue Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku erklärte: „Doris Schröder-Köpf hat das Amt der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe seit 2013 geprägt. Dafür gilt ihr großer Dank. Ich freue mich über das Vertrauen und die Aufgabe, das Zusammenleben und den Zusammenhalt aller Menschen in Niedersachsen zu fördern“.
Er freue sich darüber, dass Deniz Kurku diese Aufgabe übernehme, so Ministerpräsident Stephan Weil, das anspruchsvolle Ehrenamt sei damit weiterhin in guten Händen.
Die bisherigen Aufgaben der Landesbeauftragten für Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und Heimatvertriebene werden als Teilbereich des Aufgabenspektrums von Deniz Kurku mit übernommen.
Ministerpräsident Stephan Weil dankte der bisherigen Landesbeauftragten für Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und Heimatvertriebene, Editha Westmann, herzlich für die in der letzten Legislatur geleistete Arbeit.
Der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe nimmt die Interessen der Migrantinnen und Migranten als ehrenamtlicher und unabhängiger Mittler gegenüber dem Landtag und der Landesregierung wahr und ist der Niedersächsischen Staatskanzlei zugeordnet. Ziel ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe der in Niedersachsen lebenden Menschen mit Flucht- und Zuwanderungsbiografie, sowie die Humanisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik.
Foto: Götz Schleser