Förderprogramm
Wandel der Arbeit
Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur. Durch den Aufbau nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen erhalten und gefördert werden.
Eigenanteil
50
Bewerbungsfrist
Laufzeit
Endet am 31. Dezember 2028
Fördergebiet
- Bundesweit
Antragsberechtigt
Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Öffentliche Unternehmen
Förderschwerpunkte
- Förderung betrifft Projekte
- Förderung sieht institutionelle Fördermittel vor
Förderschwerpunkte und -ziele
Im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie sollen folgende Ziele unterstützt werden:
Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt.
Integrationsbereiche
- Arbeitsmarkt und Qualifizierung
Zielgruppen
- Menschen mit Zuwanderungsbiografie
- Menschen mit Fluchtgeschichte
- Frauen